Welche Nebenkosten kommen bei einem Immobilienkauf auf mich zu?

Bei einem Immobilienkauf ist nur nur der Kaufpreis zu bezahlen! Die Nebenkosten summieren sich auf ca. zehn Prozent des Kaufpreises. Nachfolgend finden Sie aufgelistet mit welchen Kosten Sie unbedingt rechnen müssen.

 

Am Anfang steht die Suche nach der richtigen Immobilie. Oft werden die Immobilienkäufer dann von den Nebenkosten überrascht. Viele dieser Kosten sind in jedem Fall zu zahlen, einige werden nur für spezielle Aufträge fällig.

1. Immobilienbewertung

Ob der Preis beim Immobilienkauf überhaupt angemessen ist, kann ein Laie oft schwer einschätzen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich von einem Sachverständigen beraten lassen und ein Gutachten anfertigen lassen. Einen Anhaltspunkt für den Immobilienwert gibt die Ermittlung des Verkehrswertes. Dieser wird anhand von Grundstücksgröße, Bauvolumen und Zustand berechnet. Die Kosten für ein Gutachten erfahren Sie auf der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg - www.archwest.at. Oder Sie lassen die gewünschte Immobilie von einem Immobilienmakler bewerten.

2. Maklerprovision

Wurde der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt, verlangt dieser eine Provision. Üblich sind 3 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.

 

Bei einem Wert bis € 36.336,42 ……………..je 4% zzgl. Mehrwertsteuer

von € 36.336,43 bis € 48.448,50 …………….€ 1.453,46 zzgl. Mehrwertsteuer

ab € 48.448,51 …………….je 3% zzgl. Mehrwertsteuer

3. Nebenkosten für Kredit

In den meisten Fällen wird für einen Immobilienkauf ein Darlehen aufgenommen. Wie hoch die Nebenkosten für die Finanzierung wie Zinsaufschläge, Kontogebühren, Bearbeitungsentgelte etc. sind, können sich Bauherren von ihrem Kreditinstitut ausrechnen lassen.

4. Kaufvertragserrichtung & Notargebühren

Rechtskräftig wird der Kaufvertrag erst, wenn er notariell beglaubigt ist. Durchschnittlich liegen die Kosten für die Kaufvertragserrichtung und die Notargebühren bei etwa 1,5-2 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.

5. Grunderwerbsteuer

Entscheidend für die Höhe des Steuersatzes ab 01.01.2016 ist, ob die Übertragung innerhalb oder außerhalb des Familienkreises erfolgt und ob es sich um einen entgeltlichen oder einen unentgeltlichen Erwerb handelt.

 

Die Grunderwerbsteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 Prozent von der Bemessungsgrundlage.

 

Ab 1. Jänner 2016 beträgt die Steuer beim unentgeltlichen Erwerb (z.B. Erwerbe im Familienkreis, Schenkungen an Personen außerhalb des Familienkreises, Erwerbe von Todes wegen) von Grundstücken

  • für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent,
  • für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent,
  • darüber hinaus 3,5 Prozent

des Grundstückswertes.

 

Innerhalb des Familienkreises wird ab 1. Jänner 2016 immer Unentgeltlichkeit angenommen. Daher kommt bei Erwerbsvorgängen innerhalb des Familienkreises künftig jedenfalls der Stufentarif zur Anwendung. Als Bemessungsgrundlage wird dabei immer der Grundstückswert herangezogen.

 

Für die Ermittlung des Stufentarifs müssen Erwerbe, die zwischen denselben Personen innerhalb von fünf Jahren stattgefunden haben, zusammengerechnet werden.

 

Bei allen Erwerbsvorgängen im Familienkreis von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken beträgt die Grunderwerbsteuer auch ab 1. Jänner 2016 weiterhin 2 Prozent vom Einheitswert.

 

Ab 1. Jänner 2016 kann die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Erwerben auf Antrag über bis zu fünf Jahre verteilt werden, wobei sich die Steuer in Abhängigkeit von der Verteilungsdauer um jeweils 2 Prozent pro Jahr erhöht. Dafür muss der Erwerbsvorgang mit einer Abgabenerklärung angezeigt werden, im Falle einer Selbstberechnung ist die Entrichtung in Jahresbeträgen nicht möglich.

6. Grundbucheintrag

Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch wird der Käufer zum rechtlichen Eigentümer der Immobilie. Das jeweilige Bezirksgericht erhebt Gebühren für die Eintragung, eine Gebührenordnung schreibt genau vor, welche Kosten beim Immobilienkauf anfallen. Diese sind regional unterschiedlich und können beim Bezirksgericht erfragt werden. Wenn das Eigenheim mit einem Darlehen finanziert wird, verlangt die Bank meist eine Grundschuld als Sicherheit. Diese muss ebenfalls ins Grundbuch eingetragen werden, was weitere Nebenkosten verursacht. 

7. Finanzielle Rücklagen für Werterhalt

Für einen späteren Verkauf Ihrer Immobilie ist natürlich vor allem eines entscheidend - der Wert! Ein finanzielles Polster für Reparaturen oder Modernisierungsarbeiten sollte jedenfalls aufgebaut werden. Also ist zu beachten, dass zusätzlich zu den fixen monatlichen Belastungen (Kreditrate etc.) auch ein Betrag für die Instandhaltung und eventuelle Reparaturen zurückgelegt wird. Als Orientierungssumme sollte man hier für einen Neubau bis 10 Jahre pro Quadratmeter ca. € 0,40 bis € 0,60 pro Monat ansparen. Bei einem älteren Gebäude sollte man mindestens das Doppelte sparen.

 

Das heisst, für eine Immobilie, Alter 5 Jahre, 110 Quadratmeter Wohnfläche sollten im Schnitt im Monat mindestens 

€ 55,- zurückgelegt werden.

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